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PRESSE-VERÖFFENTLICHUNG
Dezember 2019
 
Kennzeichen für Fahrräder!

Die Lobby von mittlerweile 82 Millionen Fußgängern fordert bereits seit über 30 Jahren Kennzeichen für Fahrräder, die Radfahrende erkennbar macht (was auch der Verkehrsgerichtstag empfahl) und zu verkehrsgerechterem Verhalten anhält. Denn bereits 1990 stellte das Bundesamt für das Straßenwesen (BASt) fest, dass 92% aller Radler Verkehrsregeln missachten. Daran hat sich bis heute nur insoweit etwas geändert, dass sich die Anzahl der Pedaleure insgesamt stark erhöhte und immer mehr von ihnen, ihren Autofrust am schwächsten Verkehrsteilnehmer auslassen, indem sie auf Gehwege ausweichen, Passanten herrisch beiseite klingeln und letztendlich ihr sperriges Gefährt dort behindernd abstellen – in einer älter werdenden Gesellschaft ist dieses rücksichtslose Verhalten inakzeptabel.

Selbst Ordnungsbehörden haben inzwischen die Verfolgung der Verkehrsvergehen anonymer Radler aufgegeben, zumal hohe Abgaswerte des motorisierten Individualverkehrs (MIV) eher zum Umstieg aufs Fahrrad oder öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) auffordern – allerdings mit der Folge, dass der gehätschelte Radler noch mehr unerlaubte Freiheitsbedürfnisse ausleben und fahren kann, wo er/sie will, wie schnell und mit welchem verkehrsuntauglichen Rostgefährt. Wenn auch mittlerweile zwei Bundesverkehrsminister unser verständliches Verlangen nach Fahrradkennzeichen mit äußerst fadenscheinigen Gründen (z.B. Verwaltungsaufwand) ablehnten, so bleiben wir als einzige bundesweite reine Fußgängerschutzorganisation am Thema dran, denn wir verweisen auf die probate Lösung, die bei Autos bislang problemlos funktioniert.

Jedes neu gekaufte Fahrrad erhält ein Nummernschild (ala´ Moped), welches beim Händler oder einer Versicherung registriert, fest mit dem Rahmen verbunden ist und dort auch über Besitzerwechsel bis zur Verschrottung bleibt. Damit entfiele auch der illegale Verkauf gestohlener Räder, da der (rechtmäßige) Vorbesitzer jederzeit feststellbar wäre und somit ein Drahtesel ohne Nummernschild unverkäuflich wäre. Der Fahrradbesitzer muss eine auf die Nutzung abzielende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, deren Jahresvignette, zusammen mit dem Verkehrssicherheits-Aufkleber des Händlers, dann auf dem Schild gut sichtbar klebt.

In jährlichen Abständen wird dieses Procedere wiederholt, verbunden mit einem angemessenen Obolus für die erneute Überprüfung und sinnvollerweise einem einstelligen Eurobetrag für die Stadtkasse zum Bau und Unterhalt von Radwegen. Im jetzigen Bestand befindliche Fahrräder müssen sich zu einem Stichtag ebenfalls zur Registrierung und technischen Durchsicht beim Händler oder einer Fachwerkstatt einfinden. Fazit: Fahrräder werden verkehrssicher, Radler halten sich wegen der Identifizierung eher an die Verkehrsregeln, die übliche Unfallflucht und Diebstähle entfallen. Was bei 44 Millionen Kraftfahrzeugen funktioniert, sollte für 77 Millionen Fahrräder auch möglich sein.  

BUND DER FUSSGÄNGER e.V.
www.fussgaengerbund.de
Bernd Irrgang

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